Dieses organische Peroxid ist so nicht in Tabelle 2-7 der ICAO TI aufgefhrt. Da Verdnnungsmittel Typ B wie in Tabelle 2-7 immer durch Verdnnungsmittel Typ A ersetzt werden darf, kann dieses Peroxid auch unter den Bedingungen wie das Peroxid mit Verdnnungsmittel Typ B befrdert werden.